Lutz Löbl, Beitrag vom 6. August 2024

Wann verjährt eine Rechnung? Verjährungsfristen im Überblick

Offene Forderungen verschlechtern die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens – am Ende des Jahres muss zudem eine negative Forderung bilanziert werden, was die Kreditlinie schmälert. Hinzu kommt, dass offene Forderungen nach einer Zeit verjähren und nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden können.

Verjährung von Rechnungen: Was Unternehmer über Verjährungsfristen wissen müssen

Wann verjährt eine Rechnung? Verjährungsfristen im Überblick

Offene Forderungen verschlechtern die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens – am Ende des Jahres muss zudem eine negative Forderung bilanziert werden, was die Kreditlinie schmälert. Hinzu kommt, dass offene Forderungen nach einer Zeit verjähren und nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden können.

Was sollten Sie insgesamt zu den Verjährungsfristen wissen? Wann verjährt eine Rechnung? Wir klären auf.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Die Verjährungsfrist bei den meisten Forderungen beträgt drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in welchem die Rechnung gestellt wurde.

  • Innerhalb von diesem, vom Gesetzgeber bestimmten Zeitraum hat der Gläubiger die Möglichkeit, einen gerichtlichen Titel für die Forderung zu erhalten und sie zu vollstrecken.

  • Ein gerichtlicher Titel kann über einen Zeitraum von 30 Jahren vollstreckt werden. Die Frist beginnt jedes Mal von neuem, wenn ein Vollstreckungsversuch durchgeführt wird.

  • Die Verjährung kann durch eine Unterbrechung neu beginnen – beispielsweise dann, wenn ein Schuldanerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine Titulierung beantragt wurde.

  • Durch die kontinuierliche Überwachung des Schuldners und regelmäßige Vollstreckungsversuche können Gläubiger von einem sprichwörtlich „lebenslangen“ Anspruch profitieren.

Was ist die Verjährungsfrist bei Rechnungen?

Die Gesetze zur Verjährungsfrist von Rechnungen in Deutschland finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Konkret legt der § 195 die regelmäßige Verjährungsfrist auf drei Jahre fest. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Rechnung gestellt wurde und der Gläubiger von den anspruchsbegründeten Umständen Kenntnis erlangt hat. Sobald diese Frist abgelaufen ist, verliert der Gläubiger die Möglichkeit, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, obwohl dieser aus rechtlicher Sicht weiterhin besteht. Es kann also kein gerichtliches Mahnverfahren mehr eingeleitet werden, dessen Ziel ein vollstreckbarer Titel über die Forderung ist.

Für Forderungen, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, gilt eventuell noch die vorherige Frist von 30 Jahren. Die Regelverjährung ab diesem Zeitpunkt liegt allerdings bei drei Jahren.

Allerdings bedeutet der Ablauf dieser Frist nicht den kompletten Verlust eines Anspruchs. Der Säumige muss im Gerichtsprozess eine „Einrede der Verjährung“ gegenüber dem Gläubiger geltend machen. Andernfalls wird die Verjährung nicht automatisch berücksichtigt.

Praktisches Beispiel zur Verjährungsfrist bei Rechnungen

Im Juli 2023 wurde eine Leistung ordnungsgemäß und vollständig gegenüber einem Kunden erbracht, der diese allerdings nicht bezahlt. Hierdurch greift die regelmäßige Verjährungsfrist der Forderung von drei Jahren. Sie haben in diesem Fall in den Jahren 2024, 2025 und 2026 die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Für das gerichtliche Mahnungsverfahren ist es wichtig, dass der Schuldner mindestens eine Zahlungserinnerung von Ihnen erhalten hat, welche Sie spätestens ein bis zwei Monate vor der Verjährung absenden müssen. Im Anschluss kann ein Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt werden, der für eine Titulierung der Forderung und damit für eine Sicherung des Anspruchs über die nächsten 30 Jahre sorgt.

Ausnahmen von der regelmäßigen Verjährungsfrist

Das BGB sieht einige Ausnahmen vor, bei welchen die regelmäßige Verjährungsfrist bei Forderungen nicht angewendet wird. Dazu kommt es beispielsweise dann, wenn Gläubiger und Schuldner vertraglich vereinbaren, dass eine Verjährung nicht geltend gemacht werden kann, was zu einer Aufhebung der Verjährung führt.

Zudem sieht der § 195 BGB sowie das Handelsgesetzbuch die folgenden Ausnahmen von der regelmäßigen Verjährung vor:

Wichtig:
Unabhängig von diesen gesetzlich vorgegebenen Verjährungsfristen können zwischen Schuldner und Gläubiger auch abweichende Fristen vertraglich festgelegt werden, welche rechtsgültig sind

Die Verjährung von Mietforderungen

Wird die regelmäßige Miete nicht oder nur zu einem Teil bezahlt, kommt es zu Mietschulden. Diese unterliegen in Deutschland der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach dem § 195 BGB. Innerhalb dieser drei Jahre hat der Vermieter die Möglichkeit, seinen Anspruch auf die vereinbarte Miete geltend zu machen, auch in Form eines gerichtlichen Mahnprozesses.

Beispiel:
Ein Mieter zahlt seine vereinbarte Miete von 550 Euro im April 2022 nicht und leistet im Mai nur eine Teilzahlung der Monatsmiete von 200 Euro. Der Vermieter bemerkt das, indem er keinen Geldeingang auf seinem Konto feststellen kann und will es einfordern. Die Verjährungsfrist der Forderung beginnt mit dem 31. Dezember des gleichen Jahres und endet drei Jahre später. In diesem Zeitraum kann die offene Forderung geltend gemacht werden.

Wissenswert:
Leistet ein Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nicht, will sie komplett verweigern oder zahlt nur einen Teil seiner Miete in Form einer Abschlagszahlung, dann hat der Vermieter nach § 543 II des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht zu einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn an zwei nachfolgenden Terminen vergessen wird, eine Mieterhöhung bei der Zahlung zu berücksichtigen.

Welche Folgen hat die Verjährung einer Forderung?

Die Verjährung einer Forderung bedeutet für den Gläubiger nicht automatisch, dass er keinen Anspruch mehr auf die Begleichung hat. Allerdings kann der sich der Säumige in einem gerichtlichen Prozess auf die Einrede der Verjährung berufen, um diese abzuwenden. Hierdurch kann der Gläubiger keinen Titel mehr erwirken und die Forderung nicht gerichtlich durchsetzen.

Der Säumige muss sich allerdings aktiv im Prozess auf die Einrede berufen. Das Gericht ist andernfalls nicht verpflichtet, die Verjährung in einer Klage zu berücksichtigen. Eine Leistung aus einem verjährten Anspruch kann nach § 214 nicht zurückgefordert werden. Der Gläubiger kann sie jedoch aus dem Pfandobjekt begleichen, wenn für die Forderung ein Pfandrecht besteht oder eine Hypothek abgeschlossen wurde.

Wie lässt sich die Verjährung von Forderungen verhindern?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die dazu führen, dass eine Verjährungsfrist neu beginnt – sowohl auf Schuldner- als auch auf der Gläubigerseite. Durch den Neubeginn der Verjährungsfrist hat der Gläubiger mehr Zeit, eine Forderung gegen den Schuldner effektiv durchzusetzen. Zudem gibt es bestimmte Zeiträume, über welche die Verjährung der Forderung gehemmt ist.

Auf der Schuldnerseite führt eine Teilzahlung, eine Zinszahlung oder eine Stundung zum Neubeginn der Verjährungsfrist. Auch ein Schuldanerkenntnis sorgt dafür, dass die Verjährung von neuem beginnt. In diesem erkennt der Schuldner die Forderung eindeutig und vollständig an, reduziert damit mögliche Rechtsstreitigkeiten und ermöglicht es durch eine notarielle Beglaubigung des Anerkenntnisses, dass eine Zwangsvollstreckung auch ohne Gerichtsverfahren durchgeführt werden kann.

Der Gläubiger kann die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre durchsetzen, wenn es die Forderung durch das gerichtliche Mahnverfahren schafft und tituliert wird (§ 197 BGB). Anschließend kann der Titel über die nächsten 30 Jahre vollstreckt werden. Die Frist beginnt mit jedem Vollstreckungsversuch erneut.

Tipp:
Um das gerichtliche Mahnverfahren schnell und rechtssicher abzuwickeln, empfiehlt sich eine Übergabe der Forderung an ein erfahrenes Inkassobüro. Auf diese Weise werden rechtliche Feinheiten beachtet und Sie müssen sich nicht mit dem zeit- und personalaufwändigen Prozess beschäftigen.

Was bedeutet „Hemmung der Verjährungsfrist“?

Bei der Hemmung der Verjährungsfrist pausiert eine Verjährungsfrist über einen Zeitraum, welcher nicht in die Frist mit eingerechnet wird. Dadurch läuft die gesetzliche Verjährungsfrist nicht weiter. In Deutschland gibt es hierfür nur wenige Gründe:

  • Schwebende Verhandlung über den Anspruch

  • Leistungsverweigerungsrechte

  • Höhere Gewalt

  • Rechtsverfolgungen jeglicher Art

Zur Rechtsverfolgung zählt beispielsweise die Zustellung eines Mahnbescheids an den Schuldner, dem er zwei Wochen lang widersprechen kann. Die Hemmung einer Verjährungsfrist endet nach rechtskräftiger Entscheidung beziehungsweise einer anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens.

Rechnungsverjährung im Ausland: Welche Fristen gelten außerhalb Deutschlands?

Die Verjährung von Forderungen in Deutschland ist meist verhältnismäßig einfach erklärbar: Wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Frist bestimmt oder eine abweichende Frist im Vertrag vereinbart wurde, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung Ihrer nationalen Ansprüche können Sie auch ganz einfach mit einem Verjährungsrechner überprüfen.

Im Ausland können jedoch andere Verjährungsfristen gelten, die Unternehmen kennen sollten. Andernfalls kann es passieren, dass eine Forderung unter bestimmten Umständen als verjährt kategorisiert ist, obwohl sie es noch nicht ist. Beispielsweise verjähren Kaufpreisforderungen in Italien nach zehn Jahren, in Spanien sogar erst nach 15. In Frankreich, Griechenland und den Niederlanden liegt die regelmäßige Verjährungsfrist bei fünf Jahren. In anderen Ländern kann die Verjährungsfrist zudem gleich mit dem Fälligkeitsdatum beginnen.

Tipp:
Forderungen aus dem Ausland sollten spätestens im August oder September eingeholt werden. Durch professionelles Auslandsinkasso hilft Ihnen Culpa Inkasso, Ihre Auslandsforderungen vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgreich durchzusetzen.

Verjährungsfristen im Forderungsmanagement im Blick haben

Die Überwachung geltender Verjährungsfristen ist Teil des Forderungsmanagements des Unternehmens. Um spätere rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sind hierbei auch eine korrekte Rechnungsstellung und Mahnung von großer Bedeutung. Moderne Buchhaltungsprogramme helfen dabei, die Verjährungsfristen jeder Zahlung im Blick zu behalten und eine Erinnerung zu bekommen, wenn es nicht mehr lange bis zur Verjährung dauert.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, bei ausbleibender Zahlung möglichst schnell eine Zahlungserinnerung an den Kunden zu senden, um die Grundlage für ein gerichtliches Mahnverfahren zu schaffen. Bleibt die Zahlung auch dann weiter aus, ist es empfehlenswert, die Forderung an ein professionelles Inkassounternehmen zu übergeben, das sich um die Einholung der Forderung kümmert.

Forderungen vor der Verjährung durchsetzen

Durch die Abgabe Ihrer Forderungen an ein professionelles Inkassounternehmen entlasten Sie Ihre interne Verwaltung und stellen sicher, dass wichtige Verjährungsfristen und andere rechtliche Vorgaben im gerichtlichen Mahnprozess nicht übersehen werden. Culpa Inkasso begleitet Sie von der ersten Mahnung bis hin zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides, falls dieser notwendig wird.

Dank langjähriger Erfahrung im In- und Auslandsinkasso wissen wir, worauf es zu achten gilt, um Verjährungsfristen erfolgreich zu verlängern und eine Forderung effektiv durchzusetzen. Im gesamten Mahnprozess nehmen wir Rücksicht auf Ihre Vorgaben und relevante Faktoren wie langjährige Geschäftsbeziehungen und Ihre Corporate Identity. Sollte der Schuldner nicht zahlungsfähig sein, überwachen wir diesen über einen Zeitraum von 30 Jahren und prüfen regelmäßig die Liquidität.

Sie haben noch weitere Fragen oder würden sich gerne über unsere Inkassodienstleistungen unverbindlich beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch. Die Experten von Culpa Inkasso freuen sich bereits auf Sie!

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