Lutz Löbl, Beitrag vom 18. Juni 2024

Titulierung einer Forderung einfach bewirken

Führt eine außergerichtliche Einigung nicht zum gewünschten Erfolg und einer Zahlung des säumigen Kunden, haben Sie die Möglichkeit, mit Hilfe vom Gericht gegen ihn vorzugehen. Ziel des gerichtlichen Mahnprozesses ist es, eine titulierte Forderung zu erhalten, durch welche eine Zwangsvollstreckung gegen den nicht zahlenden Klienten möglich ist. Ein Überblick über Ihre Möglichkeiten.

Was bedeutet Titulierung

Alles Wichtige zur Titulierung auf einen Blick

Nachdem Sie dem säumigen Kunden eine außergerichtliche Mahnung zukommen lassen haben, befindet sich dieser im Zahlungsverzug. Nun haben Sie die Möglichkeit, einen Mahnbescheid zu beantragen, welcher im weiteren Verlauf zur Beantragung eines Vollstreckungsbescheides wichtig ist, um die Forderung durchzusetzen.

  • Das gerichtliche Mahnverfahren hat zum Ziel, einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner zu erwirken. Dieser dient als Legitimation für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • Die titulierte Forderung erhalten Sie in Form einer öffentlichen Urkunde vom zuständigen Amtsgericht. Das gerichtliche Verfahren wird in Deutschland dabei von den zentralen Mahngerichten der Länder durchgeführt.
  • Diese Urkunde ist als „vollstreckbarer Titel“ bekannt und bestätigt, dass es sich um eine rechtsverbindliche Forderung handelt.
  • Ab Erhalt des Titels beginnt eine Verlängerung der Forderungsverjährung um dreißig Jahre. Mit jedem erneuten Vollstreckungsversuch kommen erneut dreißig Jahre hinzu.

Definition: Was bedeutet Titulierung?

Bei der Titulierung handelt es sich um einen gerichtlichen Vorgang beziehungsweise eine erwirkte Bestätigung, welche einer Partei einen Anspruch zusichert. Zu Titulierungen zählen in erster Linie Vollstreckungsbescheide, Urteile in Straf- oder Zivilprozessen oder Kostenfestsetzungsbeschlüsse.

Die Titulierung ist das Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dieses kommt immer dann zum Einsatz, wenn außergerichtliche Bemühungen, den Kunden zur Zahlung zu bewegen, nicht zum Erfolg geführt haben. Nach dem Mahnprozess, auf welchen wir im nächsten Absatz genauer eingehen, wir die Bezeichnung in Form einer öffentlichen Urkunde vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt und stellt die Forderung damit als rechtsverbindlich fest.

Sobald eine Titulierung mit der Vollstreckungsklausel nach § 724 und § 725 der Zivilprozessordnung (ZPO) gekennzeichnet und dem säumigen Klienten zugestellt wurde, dient sie als Nachweis über die Vollstreckbarkeit der ausstehenden Rechnungen. Besonders relevant ist dieser Nachweis für die Gerichte und Gerichtsvollzieher.

Wichtig:
Der Titel verlängert die Forderungsverjährung auf dreißig Jahre (§ 197 BGB). Ist die Vollstreckung nicht erfolgreich, verlängert sich die Frist mit dem nächsten Vollstreckungsversuch erneut um dreißig Jahre.

Wie wird eine Forderung tituliert?

Eine titulierte Forderung ermöglicht eine Vollstreckung von Eigentum des Schuldners und ist damit das letzte Mittel im rechtsgültigen Verfahren. Bis es jedoch so weit kommt, gehen diese Schritte voran:

Was macht man mit einer titulierten Forderung?

Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides kann der Gläubiger mit diesem eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Gerichtsvollzieher beantragen. In der Regel funktioniert die Beauftragung heute digital. Der Gerichtsvollzieher prüft den Titel und fordert alle relevanten Informationen bei Ihnen ein. Dazu gehören beispielsweise Adressen und Telefonnummern des Schuldners sowie die genaue Höhe der ausstehenden Beträge und eventuellen Nebenforderungen.

Der Gerichtsvollzieher ergreift im Anschluss Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner. Dazu gehört beispielsweise die Pfändung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen des Schuldners, die Sperrung von Bankkonten oder der Einbehalt von Löhnen und Vermögenswerten. Der Erlös aus der Verwertung wird zur Begleichung der offenen Rechnungen und aller Nebenkosten genutzt.

Führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg, möglicherweise wenn kein pfändbares Vermögen vorhanden ist, dann ist die Forderungssumme keinesfalls verloren. Schließlich haben Sie immer mindestens 30 Jahre Zeit, offene Zahlungsverpflichtungen vom Käufer einzuholen. Nach einer gescheiterten Vollstreckung ist es daher empfehlenswert, möglichst bald ein professionelles Inkassounternehmen hinzuzuziehen.

Culpa Inkasso überwacht Ihren säumigen Kunden nach jeder Vollstreckung über einen Zeitraum von 30 Jahren und prüft in regelmäßigen Abständen, ob dieser in der Lage ist, die Schulden zu bezahlen. Wir bewerten Ihre Erfolgschancen durch langjähriges Know-how und bringen auch in Erfahrung, wenn der Schuldner den Wohnort oder die Arbeitsstelle wechselt. Sobald eine ausreichende Bonität zu erkennen ist, werden weitere Schritte eingeleitet.

Kann man eine titulierte Forderung verkaufen?

Grundsätzlich ist das möglich und wird von zahlreichen Anbietern beworben. Bei diesem Vorgang spricht man auch vom sogenannten „Factoring“ oder einer „Forderungszession“. Hierbei überträgt ein Gläubiger alle Rechte an einer Forderung an einen Dritten. In der Regel erhält der alte Gläubiger hierfür vom neuen Gläubiger einen Geldbetrag, welcher knapp unter der tatsächlichen Höhe der Schulden liegt. Die gesetzlichen Regelungen zur Abtretung finden sich in den § § 398 ff. des BGB.

Das Abtreten einer (titulierten) Forderung bringt einige Nachteile für den Gläubiger mit sich. In erster Linie entsteht bei einem Verkauf immer ein Verlust, denn der Käufer möchte schließlich Geld verdienen. Zudem kann der Verkauf einer Forderung nicht mehr einseitig widerrufen werden, der Gläubiger gibt diese also aus den Händen und verliert jeglichen Einfluss.

Die bessere Alternative zur Forderungszession ist die Beauftragung eines Inkassobüros mit der Überwachung der Forderung und des säumigen Kunden. So steigern Sie Ihre Chancen, doch die vollständige Forderung doch noch zu erhalten und somit keinen Verlust zu machen.

Schuldner-Perspektive:
Ist es möglich, eine titulierte Forderung abzuwenden?

Ja, die gibt es, hierfür bedarf es jedoch eines Entgegenkommens von Seiten des Käufers. Eine Möglichkeit ist die außergerichtliche Einigung, bei welcher beispielsweise eine Ratenzahlung der offenen Forderung vereinbart und vertraglich festgehalten wird. Zudem kann der Kunde ein Schuldanerkenntnis verfassen. In diesem gibt es zu, den geforderten Betrag an den Gläubiger entrichten zu müssen und kehrt damit auch die Beweislast um. Sollte es nun zu einem Zivilprozess kommen, ist der Schuldner verpflichtet nachzuweisen, dass die Forderung nicht besteht. Aus jeglichen Schuldanerkenntnissen folgt zudem der Neubeginn der Verjährungsfrist nach § 212 BGB.

Wichtig:
Nach der Titulierung und damit nach dem Verstreichen von zwei Widerspruchsfristen gibt es für den Nichtzahler nur noch wenige andere Möglichkeiten, gegen das Urteil / den Titel zu klagen. Dies ist nur in Form einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) möglich, wenn triftige Gründe vorliegen, die gegen eine Vollstreckung sprechen.

Auswirkungen einer titulierten Forderung auf den SCHUFA-Score

Durch einen negativen SCHUFA-Eintrag verschlechtern sich die Bonität und Kreditwürdigkeit eines potenziellen Käufers. Das kann bei jeder Art von neuen Verträgen zum Problem werden, beispielsweise bei der Anmietung einer Wohnung oder dem Abschluss eines Leasingvertrages. Auch die Titulierung einer Forderung wirkt sich negativ auf den SCHUFA-Score aus und kann nur in diesen Ausnahmefällen gelöscht werden:

  • Der SCHUFA-Eintrag ist fehlerhaft oder nicht rechtmäßig,
  • die Frist von drei Jahren ist abgelaufen und der Eintrag besteht immer noch,
  • die Forderung ist bereits bezahlt und es ist ein Nachweis zur Zahlung beim Gericht hinterlegt,
  • der Gläubiger bescheinigt dem Schuldner die bezahlte Forderung oder
  • es handelt sich um eine strittige, nicht titulierte Forderung.

Eine SCHUFA-Überprüfung ist einmal jährliche kostenfrei möglich und kann auf der Website der SCHUFA unkompliziert beantragt werden. In diesem Rahmen können Sie prüfen, ob falsche Einträge gelöscht werden können.

Wann sind titulierte Forderungen verjährt?

Eine Forderung des Gläubigers in titulierter Weise, für welche ein Vollstreckungstitel vorliegt, verjährt in der Regel nach dreißig Jahren (§ 197 BGB). Eine erneute Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner bewirkt eine Verlängerung der Forderungsverjährung, sodass die Verjährung in der Theorie kein Ende findet.

Unverbindliche Erstberatung zur Titulierung einer Forderung

Culpa Inkasso ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um effizientes und professionelles Forderungsmanagement geht. Je nach Ihren Anforderungen übernehmen wir das gesamte außergerichtliche und gerichtliche Mahnwesen, erwirken einen vollstreckbaren Titel und überwachen verschuldete Klienten über einen Zeitraum von bis zu dreißig Jahren. Des Weiteren profitieren Sie von Leistungen wie einer Bonitätsprüfung potenzieller Neukunden oder der Auslagerung Ihres kompletten Debitorenmanagements.

Vereinbaren Sie noch heute Ihr unverbindliches Erstgespräch mit uns!

Bis 90%
Erfolgsquote
im Einzug
Bis 25%
erfolgreicher als andere
Ca. 90%
günstiger als beim Anwalt
21 Jahre
Erfahrung
im Inkasso
15663
zufriedene Mandanten
Einzel-
u. Mengen-
Inkasso