Karin Löbl, Beitrag vom 24. Oktober 2024
Privatdarlehen an Freunde, Bekannte und Familienmitglieder

Privatdarlehen an Freunde, Bekannte und Familienmitglieder

Warum ein Vertrag unerlässlich ist

Privatdarlehen an Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder sind eine gängige Praxis. Oftmals verleihen Menschen Geld im Vertrauen darauf, dass die Rückzahlung ohne Probleme erfolgen wird – schließlich handelt es sich um nahestehende Personen. Doch gerade in diesen Situationen kann es schnell zu Missverständnissen und Streitigkeiten kommen, die das Verhältnis belasten oder die Rückzahlung verhindern.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Vielzahl der Forderungen, die uns von Privatpersonen übergeben werden, auf genau diesen Fall zurückzuführen ist. In den meisten Fällen existiert jedoch kein schriftlicher Darlehensvertrag. Die Folgen sind klar: Sobald der Schuldner die Forderung bestreitet, haben Inkassodienstleister keine rechtliche Grundlage, um tätig zu werden. Denn Inkassounternehmen dürfen keine streitigen Forderungen bearbeiten. Diese Art von Forderungsübernahmen sind wirtschaftlich unsinnig und enden oft im Frust für den Gläubiger.

Warum ein schriftlicher Darlehensvertrag unverzichtbar ist

Ein Darlehensvertrag ist nicht nur eine formelle Absicherung, sondern schützt beide Seiten vor Missverständnissen. Er regelt die Konditionen des Darlehens, wie die Höhe, den Rückzahlungszeitraum, etwaige Zinsen und die Konsequenzen bei Zahlungsverzug. Ohne einen schriftlichen Vertrag sind Sie als Gläubiger oft in einer schwachen Position, sollte es zu Streitigkeiten kommen.

Häufige Einreden des Schuldners

In Fällen ohne Darlehensvertrag hören wir oft ähnliche Argumente von Schuldnern: „Das war ein Geschenk“, „Wir hatten keine feste Rückzahlungsvereinbarung“ oder gar „Ich schulde nichts“. Solche Einreden führen fast immer dazu, dass die Forderung rechtlich nicht durchsetzbar ist – denn ohne schriftliche Vereinbarung ist es oft nicht mehr möglich, den Anspruch nachzuweisen.

Unser Rat: Vertrauen ist gut, Verträge sind besser

Auch wenn es schwerfallen mag, gerade bei engen Beziehungen, sollten Sie darauf bestehen, einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschließen. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch das Verhältnis zu Ihrem Freund, Bekannten oder Familienmitglied. Ein Vertrag schafft klare Verhältnisse und beugt späteren Streitigkeiten vor. Lieber einmal zu viel abgesichert, als später auf der Forderung sitzen zu bleiben.

Sie suchen einen erfahrenen Inkassodienstleister, um Forderungen aus Privatdarlehen zu realisieren? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Kontaktieren Sie uns am besten gleich.

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