Von Lutz Löbl

Inkassokosten – Berechnung von Inkassogebühren

Zahlungserinnerungen und Mahnungen sind etwas, mit dem Unternehmen jeder Branche zwangsläufig zu tun hat. Die Beauftragung eines professionellen Inkassobüros ist im Mahnwesen eine bewährte Methode, um offene Forderungen von Schuldnern einzuholen. Mit welchen Aufwendungen dabei zu rechnen ist, warum Ihr Unternehmen kein Kostenrisiko trägt und wie die Abrechnung stattfindet, fasst dieser Ratgeber zusammen.

 

Inkassokosten – Berechnung von Inkassogebühren

Wann dürfen Inkassokosten berechnet werden?

Inkassokosten sind für viele Schuldner ein Ärgernis, mit welchem sie – zumindest meistens – nicht rechnen. Sie fallen immer dann an, wenn ein Gläubiger eine bestehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt, welches sich anschließend um die Einforderung kümmert.

Damit dem Schuldner Inkassokosten berechnet werden dürfen, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Schuldner muss sich in Zahlungsverzug befinden und…

  • die Forderung muss eindeutig und berechtigt sein.

Erste Voraussetzung: Zahlungsverzug

Der Zahlungsverzug tritt immer dann ein, wenn dem Schuldner eine erste Zahlungserinnerung zugestellt wurde. Ausnahme: Wurde eine Zahlungsfrist vereinbart, beginnt mit dem ersten Tag nach Ablauf dieser auch der Verzug, wenn keine Mahnung zugestellt wurde. Die weiteren Sonderregelungen finden sich in § 280 und § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Zweite Voraussetzung: Berechtigte Forderung

Damit die Forderung des Gläubigers geltend ist, muss dieser eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung vorangehen. Dies müssen Sie im Zweifelsfall bei Widerspruch des Schuldners auch nachweisen. Zudem muss die Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wenn es um formelle Vorgaben geht.

Wie rechnet ein Inkassounternehmen seine Aufwendungen mit dem Schuldner ab?

Die erste Mahnung schreiben Sie als Gläubiger in der Regel selbst oder versuchen, persönlich mit Ihrem Schuldner in Kontakt zu treten. Wie oben beschrieben setzt die erste Mahnung den Schuldner in Verzug – aus rechtlicher Sicht sind keine weiteren Zahlungserinnerungen erforderlich. Damit Sie Ihre Forderung nach Ablauf der Frist effizient durchsetzen können, die vom Schuldner zu zahlen sind, empfehlen wir, nach der ersten Mahnung ein erfahrenes Inkassounternehmen zu beauftragen.

Alle Kosten dafür, die durch einen Zahlungsverzug entstehen, sind vom Schuldner zu erstatten. Hierbei spricht man von den sogenannten „Verzugsschäden“ (§ 288 BGB).

Zu den Verzugsschäden gehören beispielsweise:

  • Verzugszinsen zur Abdeckung des finanziellen Schadens durch eine ausbleibende Zahlung.
  • Mahnkosten für alle Aufwendungen rund um den Versand von Mahnungen und ggf. Mahnbescheid sowie die Auslagenpauschale.
  • Inkasso- und Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Höchstsätze.
  • Schadenersatz durch Verzugsschaden nach § 280 und § 286 BGB.

Welche Kosten entstehen als Gläubiger bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens?

Als Gläubiger kommen auf Sie nur sehr geringe Kosten zu, wenn Sie sich für die Beauftragung eines Inkassounternehmens entscheiden. Um eine Lösung zu finden, welche für beide Seiten von Vorteil ist, werden Honorare und anfallende Kosten in der Regel je nach Einzelfall verhandelt. Die maximalen Inkassokosten orientieren sich in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ihr Vorteil: Keine Mitgliedsgebühren oder versteckten Kosten bei Culpa Inkasso

Grundsätzlich arbeitet Culpa Inkasso für die Tätigkeit zur Vertretung Ihrer Interessen auf Erfolgsbasis. Erst nach erfolgreichem Einzug Ihrer Forderung berechnen wir für unsere Bemühungen ein geringes Erfolgshonorar in Höhe weniger Prozente, zzgl. einer Vergütung in Höhe der Nebenforderungen (Barauslagen, Verzugszinsen, Mahngebühren, zusätzliche Papierkosten). Gegenüber der Beauftragung eines Rechtsbeistandes sparen Sie als Auftraggeber auf diese Weise rund 90 Prozent der Kosten, zahlen also immens weniger als für Rechtsanwälte.

Zudem verzichtet Culpa Inkasso grundsätzlich auf Mitgliedsgebühren oder eine vertragliche Bindung. Diese beiden Optionen werden von Inkassobüros häufig genutzt, um den Gläubiger auch bei späteren Forderungen an den Dienstleister zu binden und von einem regelmäßigen Geldeingang zu profitieren. Jegliche Gebühr sowie Vorkosten werden Ihnen als Gläubiger ebenfalls nicht in Rechnung gestellt.

Tipp:
Um herauszufinden, mit welchen Inkassokosten und Zahlen Sie ungefähr rechnen müssen, können Sie einen Inkassokostenrechner online nutzen und erhalten sofort Auskunft.

Sie haben noch offene Fragen oder würden sich gerne zum All-In-One-Forderungsmanagement von Culpa Inkasso beraten lassen? Dann zögern Sie nicht, unser Inkassobüro zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Experten freuen sich bereits auf Sie!

  • KEINE Vorkosten
  • KEIN Mitgliedsbeitrag
  • KEINE Grundgebühren
  • KEINE Vertragsbindung
  • Inkassogebühren bezahlt der Schuldner
  • Zugelassener Inkasso-Dienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG

  • Wöchentliche Auszahlung

  • Backoffice-Leistungen

  • Persönlich zugeordneter Fallmanager

  • Online-Zahlung für Schuldner

  • Gerichtliche Geltendmachung ohne Anwaltshonorar (bei nicht-streitigen Verfahren)

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