Inkasso für Immobilienmakler
Die Wirksamkeit von E-Mail-Verkehr nach OLG Karlsruhe
Die elektronische Kommunikation gewinnt in allen Branchen immer weiter an Bedeutung – so auch im Forderungsmanagement. Insbesondere Immobilienmakler stehen aber vor der Frage, ob der E-Mail-Verkehr ausreicht, um einen provisionspflichtigen Vertrag wirksam zu gestalten. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung vor einiger Zeit, die einen Maklervertrag ausdrücklich in Textform verlangt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 03.04.2023 (Az.: 9 U 168/22) mit der Abweisung einer Berufung nun klargestellt, dass ein Schriftverkehr per E-Mail grundsätzlich für einen Vertragsschluss ausreichen kann, wobei stets der Einzelfall berücksichtigt werden muss.
Der konkrete Fall im Überblick
Der Fall betraf einen potenziellen Immobilienkauf, bei dem die Klägerin unter Kenntnis eines Provisionsverlangens um einen Besichtigungstermin bat und der Immobilienmakler diesen gewährte. Das Gericht betonte, dass zwischen den Parteien eine individuelle Kommunikation stattfand, die die Basis für eine konkludente Vertragsvereinbarung bildete. Dabei wurde auch der § 656a BGB, der eine schriftliche Form verlangt, berücksichtigt. Das Gericht argumentierte, dass der Austausch von Mitteilungen per E-Mail als eine Form von „Schriftverkehr“ betrachtet werden könnte. Zusammenfassend zeigt das Urteil, dass trotz gesetzlicher Anforderungen ein konkludenter Maklervertragsabschluss weiterhin möglich sein könnte, abhängig von der individuellen Kommunikation und Auslegung.
Inkasso für Immobilienmakler
Die Maklerprovision (Courtage) führt häufig zu Konflikten, die in letzter Instanz vor Gericht landen. Mit einem erfahrenen Inkasso für Immobilienmakler lässt sich der Rechtsweg möglichweise verhindern, was viel Zeit, Geld und Nerven spart. Unser Rat an Makler lautet daher, sich in jedem Falle zuerst an einen spezialisierten Inkassodienstleister zu wenden und die Möglichkeiten zur außergerichtlichen Einbringung der Courtage zu prüfen – das lohnt sich fast immer und führt meist zu einem deutlich schnelleren Erfolg. Als Experte auf dem Gebiet unterstützen wir Sie sehr gerne.
Erfahren Sie mehr zu unserem Inkasso für Immobilienmakler und kontaktieren Sie uns am besten gleich.