Lutz Löbl, Beitrag vom 6. August 2024

Die Abtretungserklärung: Inhaltliche Vorgaben und Alternativen

Die Abtretungserklärung regelt die Übertragung von Forderungen an einen neuen Gläubiger. Sowohl im privaten Bereich, etwa bei der Reparatur eines Unfallwagens, als auch bei offenen Forderungen zwischen Unternehmen sind Abtretungen ein alltägliches Vorgehen. Wir klären, was es dabei zu beachten gibt und warum die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen oft die bessere Wahl ist.

Abtretungserklärung – Abtretung von Forderungen

Was genau ist eine Abtretungserklärung?

Bei einer Abtretung wird die Forderung vom ursprünglichen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen. Der Vertrag, welcher die Details zu dieser Übertragung regelt, wird als Abtretungserklärung bezeichnet. Der gesamte Prozess an sich wird im professionellen Kontext als Zession bezeichnet und wird in § 298 BGB genau geregelt. Die meisten Forderungen können abgetreten werden, mit wenigen Ausnahmen.

Ein praktisches Beispiel:
Ein Bauunternehmen hat ein Fundament betoniert, die Forderung an den säumigen Klienten beträgt 12.000 Euro. Auch nach mehreren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen konnte dieser nicht zur Begleichung bewegt werden. Um die Liquidität zu sichern und keine negative Forderung bilanzieren zu müssen, verkauft das Bauunternehmen die Geldforderung an ein Factoring-Unternehmen und tritt diese damit rechtlich gesehen ab – alle Ansprüche gehen damit auf den neuen Gläubiger über. Das Bauunternehmen erhält vom Käufer eine Summe von 10.000 Euro und damit etwas weniger als den tatsächlich ausstehenden Betrag.

Die Voraussetzungen für eine Abtretungserklärung

Damit eine Geldforderung betretbar ist, muss sie einige Kriterien zum Inhalt der Forderung erfüllen. Nur dann können Abtretungserklärungen rechtssicher erstellt und die Forderung auch wirklich übertragen werden. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem:

  • Bestehen einer Geldforderung:
    Die abzutretende Forderung muss existieren und darf noch nicht erfüllt sein. Existiert keine konkrete und definierbare Forderung oder ist diese bereits erfüllt, kann sie nicht abgetreten werden.

  • Abtretbarkeit der Forderung gegenüber anderen:
    Sie darf nicht gesetzlich oder vertraglich von der Abtretung ausgeschlossen sein. Prüfen Sie den Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner, ob diesbezüglich eine Klausel eingefügt wurde.

  • Einigung zwischen Forderungsinhaber und Zessionar:
    Beide Parteien, also sowohl der alte als auch der neue Gläubiger, müssen sich beim Übergang der Geldforderung einig werden. Eine solche Einigung erfolgt in Form der Abtretungserklärung.

  • Verfügungsbefugnis des Zedenten:
    Der ursprüngliche alte Gläubiger muss vollständig dazu berechtigt sein, über die Forderung zu verfügen. Andernfalls kann die Abtretung und somit der Gläubigerwechsel unwirksam ein.

  • Formfreiheit:
    Grundsätzlich ist die Abtretungserklärung bzw. Abtretungsvereinbarung des bisherigen Gläubigers formlos möglich. Sie kann also auch durch schlüssiges Handeln vorgenommen werden und gültig sein. Wir empfehlen jedoch aus Gründen der Beweisführung eine schriftliche Ausfertigung.

Gesetzestexte: Die genauen rechtlichen Anforderungen an eine Abtretung sind in den BGB § 398 bis § 404 aufgeführt. Zusätzlich zu diesen sind auch die allgemeinen Prinzipien des Vertragsrechts anzuwenden, um eine wirksame Einigung zwischen altem und neuem Gläubiger zu erzielen.

Einfaches Muster für die Abtretungserklärung

Dieses Muster können Sie unkompliziert kopieren und nach Ihren Bedürfnissen formfrei anpassen, wenn Sie eine Abtretungserklärung ausstellen müssen:

Vereinbarung über eine Abtretung


zwischen

(Name, Vorname, ggf. Firma, Adresse des Zedenten oder eines Vertretungsberechtigten)

= ursprünglicher, berichtigter Inhaber der Forderung = Abtretender = Zedent

und

(Name, Vorname, ggf. Firma, Adresse des Zessionars oder eines Vertretungsberechtigten)

= zukünftiger Inhaber der Forderung = Abtretungsempfänger = Zessionar



Zwischen den beiden Parteien wird hinsichtlich einer Forderungsabtretung folgendes vereinbart:

Dem Zedenten steht eine Forderung gegen (möglichst genaue Angaben zum Schuldner) zu. Die Höhe der Forderung beläuft sich aktuell auf … Euro (ggf. Verzugszinsen / Mahngebühren einrechnen und prozentual angeben).

Weitere Vertragseinzelheiten ergeben sich aus untenstehender Anlage 1, der Zedent sichert die Echtheit dieser Urkunde zu.



Anlage 1

  1. Der Zedent tritt mit diesem Vertrag die ihm zustehende Forderung in voller Höhe (gegebenenfalls auch nur einen Teil) an den Zessionar ab.
  2. Mit Unterzeichnung dieses Schriftstücks nimmt der Zessionar diese Abtretung hiermit an.
  3. Es ist dem Zessionar erlaubt, die Abtretung dem Schuldner gegenüber in einer geeigneten Form anzuzeigen.
  4. Der Abtretende haftet dem Zessionar gegenüber für den Bestand der abgetretenen Forderung, nicht jedoch für die Bonität des Schuldners. Hiermit sichert der Abtretende zu, zur Abtretung berechtigt zu sein und nicht durch eine Vereinbarung mit dem Schuldner daran gehindert ist (§ 399 BGB). Zudem sichert der Forderungsinhaber zu, dass keine Rechte Dritter an der Forderung bestehen und die Forderung bisher noch nicht abgetreten wurde.

Ort / Datum / Unterschrift Zedent

Ort / Datum / Unterschrift Zessionar

Nachteile einer Abtretungserklärung

Durch die Abtretung verlieren Sie als Gläubiger die gesamte Kontrolle über eine offene Forderung und damit über Ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner. Bei einer Abtretungserklärung wird die offene Geldforderung in den meisten Fällen an ein anderes Unternehmen verkauft, welches sich auf die Eintreibung dieser Schulden spezialisiert hat. Der Nachteil dabei: In diesen Fällen möchte der neue Gläubiger natürlich etwas an der Forderung verdienen und zahlt Ihnen rund 20 bis 30 Prozent weniger als die Gesamtforderung.

In den meisten Fällen verlieren Sie durch die Abtretung mit hochprozentiger Sicherheit viel Geld und müssen eventuell sogar rote Zahlen schreiben, wenn dies durch geringe Margen zustande kommt. Die Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens mit der Erfüllung einer offenen Geldforderung ist in vielen Fällen die bessere Wahl.

Die Beauftragung eines Inkassounternehmens als Alternative zur Abtretung

Ein seriöses Inkassounternehmen kümmert sich darum, dass alle Ihre Forderungen auch wirklich bei Ihnen eingehen und die Abtretung und ein damit verbundener Verlust von Kapital nicht mehr notwendig sind. Culpa Inkasso unterstützt Sie dabei sowohl im gesamten Forderungsmanagement als auch im außergerichtlichen Mahnverfahren und gerichtlichen Mahnverfahren. Sollte es so weit kommen, erwirken wir mit Ihrem Einverständnis auch eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und holen so offene Forderungen ein.

Durch den persönlichen Kontakt per Telefon, Post und E-Mail zum Schuldner schaffen wir es in den allermeisten Fällen, den Schuldner ohne ein gerichtliches Mahnverfahren und den damit verbundenen Zeitaufwand zur Zahlung zu bewegen. Vor der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens führen wir zudem auf Ihren Wunsch zur Versicherung eine umfangreiche Bonitätsprüfung durch, um zu gewährleisten, dass Sie nicht auf hohen Gerichtskosten und Auslagen für das Inkasso sitzen bleiben.

Empfehlung:
Culpa Inkasso nimmt Ihnen auf Wunsch das Mahnwesen Ihres Unternehmens ab, entlastet dadurch Ihre Verwaltung und stellt sicher, dass offene Forderungen möglichst zeitnah auf Ihrem Bankkonto eingehen. Das ermöglicht eine Entlastung Ihres Verwaltungspersonals und gibt Ihnen die Zeit, sich auf Ihr Kerngeschäft zu fokussieren

Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute Ihr unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten – wir freuen uns bereits auf Sie!

Wichtige Vorteile bei der Beauftragung von Culpa Inkasso:

  • KEINE Vorkosten
  • KEIN Mitgliedsbeitrag
  • KEINE Grundgebühren
  • KEINE Vertragsbindung
  • Inkassogebühren bezahlt der Schuldner

  • Zugelassener Inkasso-Dienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG

  • Wöchentliche Auszahlung

  • Backoffice-Leistungen

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